Stellungnahme des Verband Deutscher Filmproduzenten (VDFP) zum Diskussionsentwurf des BKM für die Novelle des FFG 2017
Grünwald, 6. Dezember 2015
Offener Brief
An die Kulturstaatsministerin Frau Prof. Grütters
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
wir wollen unsere jetzige Stellungnahme zur FFG Novellierung auf die uns wesentlich erscheinenden Punkte beschränken. Dabei glauben wir auf ausführliche Begründungen verzichten zu können, da diese sowohl in unseren vergangenen schriftlichen Vorschlägen enthalten sind als auch anlässlich des Runden Tisches in Potsdam alle Punkte ausführlich erörtert wurden. Erlauben Sie uns aber vorab die aus unserer Sicht gelungenen Änderungen des FFG zu betonen.
- Die vorliegende Fassung hat eine Systematisierung und einen Aufbau des Gesetzes nach dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit vorgenommen, die in erheblichem Maße zu seiner Verständlichkeit beiträgt und dabei Missverständlichkeiten, Redundanzen und Widersprüchlichkeiten behoben hat. Wir wissen, welch enormer Arbeitsaufwand damit verbunden war, und wollen an dieser Stelle allen Beteiligten dafür danken.
- Die Anhebung der Drehbuchförderung auf 4% ist uneingeschränkt zu begrüßen.
- Wir begrüßen ausdrücklich die Beibehaltung des Verhältnisses von Projektfilmförderung und Referenzfilmförderung. Wir glauben, dass damit ein wichtiger Schritt zur Erhaltung der künstlerischen Vielfalt des deutschen Filmschaffens gewährleistet ist.
- Die Verkleinerung der Fördergremien ist ein langjähriger Wunsch unseres Verbandes. Die vorgeschlagene Lösung wird die Entscheidungsvielfalt gewährleisten. Auch dass zukünftig keine Verbandsvertreter mehr in den Vergabegremien erlaubt sind, erscheint uns unter dem Gesichtspunkt der Transparenz und zur Vermeidung von Interessenskonflikten eine wichtige Änderung innerhalb des FFG.
- Wir begrüßen die Heranziehung neuer Abgabeschuldner und in diesem Zusammenhang auch die Anhebung der Abgabehöhe, um die Einnahmen der FFA mittelfristig auf jetzigem Niveau zu sichern.
- Außerordentlich positiv sehen wir die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Erfolgs des deutschen Films im Ausland für die Referenzfilmförderung. Dabei sehen wir noch Regelungsbedarf, wie er auch anlässlich des Runden Tisches Konsens war, um ein faires und ausgewogenes Verhältnis zwischen künstlerischem Erfolg auf Festivals und wirtschaftlichem Erfolg im In- und Ausland zu gewährleisten. Wir glauben, dass dies in Form einer Richtlinie erfolgen kann.
Einige Punkte im Entwurf des FFG sind nach unserer Ansicht noch nicht ausreichend auf die veränderte Medienlandschaft angepasst und in der Festschreibung des Status Quo nicht ausreichend zukunftsorientiert. Im Einzelnen betrifft dies aus unserer Sicht vor allem die nachfolgenden Punkte.
1. Zweiter Sitz im Verwaltungsrat
Wir wollen noch einmal unseren Anspruch auf angemessene Repräsentanz unseres Verbandes im Verwaltungsrat einfordern, zumal wir die meisten Kinofilmproduzenten vertreten. Im VDFP sind derzeit über 110 Produktionsfirmen zusammengeschlossen, davon 70 Kinofilmproduzenten. Produzenten bzw. Produktionsfirmen, die inhärent zu den Partnern der Filmförderungsanstalt gehören. Der VDFP zeichnet sich insbesondere auch dadurch aus, dass seine Mitglieder von Verleihern bzw. Sendern oder deren Töchtern unabhängige Produzenten sind. Im VDFP haben sich junge, vitale und hoch kreative Produzenten zusammengeschlossen, die nachhaltig das kulturelle Ansehen des deutschen Films prägen und diesen wieder zu einer beliebten, erfolgreichen Marke machen wollen. Produzenten, die über die deutschen Grenzen hinaus ihre Filme produzieren und vermarkten. Darunter befinden sich zudem auch seit Jahrzehnten künstlerisch und wirtschaftlich erfolgreiche und preisgekrönte Produzenten wie die Firma von Wim Wenders (Road Movies), Pandora oder Volker Schlöndorff und viele andere.
Es ist für uns deshalb nicht nachvollziehbar, warum der andere Produzentenverband im Verwaltungsrat mit so einem Übergewicht repräsentiert sein soll, obwohl dieser überwiegend Fernseh-, Show- und Werbefilmproduzenten vertritt. Die Erneuerung des deutschen Kinofilms erfordert auch eine intellektuelle Erneuerung, die nur aus jungen, hungrigen Kreativen entstehen kann. Diesen muss im Verwaltungsrat der FFA eine stärkere Stimme verliehen werden. Deshalb fordern wir nachdrücklich die Berücksichtigung eines zweiten VR-sitzes für den VDFP.
2. Produzenten Eigenanteil
Die Aufgabe des Produzenten ist es, erfolgversprechende Stoffe zu entwickeln und die Finanzierung für die Filmherstellung und -vermarktung zu betreiben. Die Einbringung des Eigenanteils in seiner jetzigen Bar-Investment-Form sollte grundsätzlich entfallen, denn der Produzent erbringt bereits durch die Finanzierung der Drehbuch- und Projektentwicklungskosten sowie durch das Einbringen von Minimumgarantien aus in- und ausländischer Vorvermarktung zur Finanzierung des Films erheblich Eigenmittel. Aufgrund der in der europäischen Richtlinie festgelegten Höchstgrenze für öffentliche Fördermittel von 40-50% der Finanzierung muss der Produzent zusätzlich Mitteln i.H.v. 50-60% aus dem Markt beschaffen, die den Eigenmitteln und dem Eigenanteil des Produzenten anzurechnen sind. Dies ist international auch Branchenstandard. Die Abschaffung des Eigenanteils und insbesondere der damit verbundenen Eigenmittel ist eine wichtige Voraussetzung für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Kinofilmproduzenten auch gegenüber konkurrierenden ausländischen Produzenten.
3. Verleih Erlöskorridor
Der Produzent ist das erste Glied in der gesamten Filmwirtschaftskette. Ohne dessen Filme würden Verleiher, Kinobesitzer oder Videoverwerter nicht existieren. Der Produzent trägt ein hohes Investitionsrisiko für die Entwicklung und Herstellung der Filme. Er ist jedoch andererseits durch die bestehenden Verleihverträge viel zu spät an den Erlösen aus der Kinoverwertung beteiligt.
Kinobesitzer, Verleiher, Weltvertrieb könne lange vor dem Produzenten von der Auswertung des Films profitieren und ihr Investment zurückführen. Dies führt dazu, dass der Produzent auch bei erfolgreichen Filmen kaum nennenswerte Rückflüsse erzielt und nur aus der Filmherstellung Erträge schöpfen kann, um sein Unternehmen zu erhalten und um wieder in neue Projekte investieren zu können. Die geringen, von der FFA anerkannten und z.T. gekappten Handlungskosten von 6% und die Produzentenhonorare von 2% reichen dazu nicht aus. Durch die fehlenden Rückflüsse befinden sich die Produzenten ständig in der Unterfinanzierung und es fehlen die Mittel, um neue Filme in hoher Qualität ernststehen zu lassen. Die fehlenden Rückflüsse sind auch der Grund für die geringen Rückflüsse in den Fördertopf der FFA.
Deshalb bekräftigen wir auch hier die Forderung nach Einführung eines verbindlichen Verleih- Erlöskorridors von mindestens 10% für den Produzenten. Dies würde einerseits die Kapitalisierung der Produzenten verbessern und damit verbunden auch eine höhere Rückzahlungsquote bei der FFA mit sich bringen.
4. Referenzschwelle
Die Referenzeingangsschwelle müsste auf Null herabgesetzt werden. Sollte aber eine Eingangsschwelle grundsätzlich beibehalten werden, so muss diese zumindest deutlich herabgesetzt werden. Prinzipiell muss die Erlangung von Referenzfilmförderung unabhängig davon sein, ob die dafür notwendigen Punkte durch künstlerische Erfolge auf Festivals oder durch wirtschaftlichen Erfolg im Ausland oder im Inland erlangt wurden. Ansonsten wird nur der sehr kommerzielle Film davon profitieren und die Kultur verliert.
5. Mindestfördersumme
Die Beibehaltung einer Mindestfördersumme von € 200.000 halten wir nur dann für sinnvoll, wenn diese auch bei geringerer Antragssumme erzielt werden kann und die Förderquote 10% bzw. 20% der Antragssumme übersteigen darf.
6. Bedingte Kino-Herausbringungspflicht
Bei der vorgeschlagenen Ausnahme für die Kinoherausbringungspflicht, die wir sehr begrüßen, kann aber die vorgeschlagene „Bestrafung“ in Form eines Rückbehalts der letzten Förderrate auf keinen Fall akzeptiert werden. Die Mittel werden gebraucht, um den Film fertig zu stellen. Die Möglichkeit einer nachträglichen Aberkennung der letzten Rate würde bei Banken, Finanzierern, Förderern und Co-Produzenten dazu führen, dass die geschlossenen Finanzierung nicht gewährleistet ist, solange der Film nicht im Kino heraus gebracht wurde. Zudem würde sich der Einbehalt der letzten Rate geschäftlich ruinös für den Produzenten auswirken, dem durch die Nicht-Herausbringung im Kino, bereits die Kinoerlöse entgehen. Wir bitten deshalb dringend von einer derartigen Regelung abzusehen.
7. Exportabgabe
Die Exportabgabe an German Films muss auf die dem Produzenten zugeflossenen Nettoerlöse erfolgen und nicht auf die vom Weltvertrieb erfolgten Verkäufe. Zum einen reduzieren sich letztere um die Weltvertriebsprovision und Marketingkosten. Zum anderen führen getätigte Verkäufe durch den Weltvertrieb oft erst Monate später zu einer Vereinnahmung der Gelder durch diesen. Eine German Films Abgabe zu einem Zeitpunkt zu erheben, wo nicht abzusehen ist, wann und in welcher Höhe aus den Auslandsverkäufen Geld kommt, belastet den Produzenten finanziell in nicht zu vertretendem Maße. Damit wird auch gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen, da alle anderen Verwerter eines Films Abgaben, Steuern und parafiskalische Abgaben lediglich auf die von ihnen tatsächlich vereinnahmten Gelder leisten müssen.
8. Marketing- und Promotion-Kosten
Zur Stärkung des Produzenten bei der Film-Herausbringung regen wir an, dass es zukünftig möglich ist, dass die Marketing- und Promotion-Kosten für die Herausbringung eines Films im Kino Bestandteil der Herstellungskosten sind. Dies scheint uns auf Grund der sich verändernden Medienlandschaft und der damit einhergehenden Verschiebung der Funktionen der verschiedenen Marktteilnehmer im Markt, zwingend erforderlich.
9. Handlungskosten Produzentenhonorar
Zur Stärkung der Kapitalisierung und der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Produzenten ist es auch erforderlich, die Prozentsätze der anerkannten Handlungskosten und Produzentenhonorare dem europäischen Standard anzugleichen und zu erhöhen. Dies könnte ggfs. auch in der Richtlinienkommission beschlossen werden.
Unsere Forderungen entsprechen den Erfordernissen aller Produzenten und dienen der dringend notwendigen Stärkung der produzentischen Schaffenskraft und somit der gesamten Filmbranche.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Ortmair
Vorstandsvorsitzender
Verband Deutscher Filmproduzenten