Stellungnahme des Verband Deutscher Filmproduzenten (VDFP) zur Pressemeldung von Frau Tabea Rößner zur Filmförderung
18.11.2015
Stellungnahme des Verband Deutscher Filmproduzenten (VDFP) zur Pressemeldung der Abgeordneten und Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und Digitale Infrastruktur der Grünen Frau Tabea Rößner zur Filmförderung.
Die Abgeordnete und Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und Digitale Infrastruktur der Grünen Tabea Rößner hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, die einen deutlichen Angriff auf die FFA beinhaltet. Unter der Überschrift „Nur jeder fünfte Besuchermillionär zahlt Filmförderung an die FFA zurück“ wird das deutsch föderale Filmfördersystem in Frage gestellt.
Die Ausführungen von Tabea Rößner machen dabei ein nicht unbeträchtliches Defizit an Wissen über die Filmwirtschaft und deren wirtschaftlichen Wertschöpfungsstrukturen und Zusammenhänge deutlich, auch wenn das eine oder andere tatsächlich verbesserungswürdig ist. Deshalb arbeitet die Branche seit geraumer Zeit intensiv an der Novellierung des FFG.
Frau Rößler kritisiert: "Das bisherige Mischkalkül der Förderung von ein bisschen Wirtschaft und ein bisschen Kultur hat im Lichte der Fakten ausgedient. Das eklatante Missverhältnis auch auf Bundesebene zugunsten einer Standortförderung, die sowohl tatsächliche Wirtschaftlichkeit als auch den künstlerischen Anspruch links liegen lässt, darf nicht fortbestehen!" "So fließen auf Bundesebene vergleichsweise viele Mittel in den DFFF, der die Attraktivität von Deutschland als Standort insbesondere auch für internationale Koproduktionen stärken soll, und nur sehr wenige in die kulturelle Filmförderung der BKM", stellt sie unter anderem fest.
Frau Rösler vermengt dabei aber zwei grundsätzlich unterschiedliche Fördersysteme und deren Zielsetzungen und Finanzierungsquellen:
Die FFA Mittel sind keine Steuergelder sondern bedingt rückzahlbare Darlehen der Filmwirtschaft, die aus Erlösen an der Kinokasse und anderen Verwertungen stammen. Diese sollen die Entwicklung und Herstellung kommerzieller wie auch künstlerisch und kulturell wichtiger Film ermöglichen und fördern.
Die DFFF Mittel sind hingegen öffentliche Zuschüsse, die den Filmstandort Deutschland unter Einbindung deutscher Produzenten für ausländische Produktionen attraktiv und konkurrenzfähig machen, wodurch heute ein Vielfaches der DFFF Förderzuschüsse durch ausländische bzw. international koproduzierte Filme nach Deutschland zurückfließen. Darüber hinaus sind die DFFF Mittel auch ein hoch effizienter und unverzichtbarer Finanzierungsteil, insbesondere auch für kleinere, kulturell und künstlerisch wertvolle deutsche Filme geworden, ohne die heute kaum mehr ein deutscher Film zu realisieren wäre.
Die von Frau Rößler kritisierte Wirtschaftlichkeit von Filmen ist sehr einseitig beleuchtet und muss umfassend betrachtet werden. Aufgrund des sprachlich diversifizierten europäischen Marktes, ist es nur in seltenen Fällen möglich die Filmherstellungskosten zu refinanzieren. Die Rückflüsse könnten aber durchaus höher sein, wenn die Produzenten - wie vom VDFP schon lange gefordert - an der Filmverwertung stärker beteiligt wären. Zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann man nicht einfach nur die von den Produzenten zurückgeführten Fördermittel heranziehen, da deren Erlöse das letzte Glied in der Erlöskette sind. Tatsächlich verdienen Kinobesitzer, Verleiher und Weltvertriebe an der Vermarktung lange bevor der Produzent am Film verdient und er in der Lage ist, die Filmfördermittel der FFA zurückzuzahlen. Solange die vertraglichen Usancen und die Erlösbeteiligungen sich nicht ändern, wird sich eine deutliche Erhöhung der Rückflussquote nicht realisieren lassen, geschweige denn eine notwendige und vernünftige Kapitalisierung der Produzenten einstellen.
Der VDFP tritt deshalb seit langem dafür ein, dass die sogenannten terms of trade entsprechend verändert werden um eine wirtschaftliche Herstellung von Filmen zu ermöglichen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch die Einräumung von Erlöskorridoren bei den Verleiheinnahmen, die Veränderung der Lizenzrechtsverträge mit Fernsehanstalten und die Reduzierung der Lizenzzeiten.
Tabea Rößner spricht aber auch Punkte an, die wir als richtig erachten. So plädieren wir seit Jahren dafür, dass die wirtschaftlichen Zahlen veröffentlicht und transparent gemacht werden. In Frankreich gibt es z.B. ein öffentliches Filmregister, in dem alle Verträge eines Films hinterlegt werden und von jedem einsehbar sind. Auch gibt es keinen ersichtlichen Grund warum die FFA die Rückzahlungshöhen der einzelnen Filme nicht veröffentlichen sollte. Dies mit dem Verweis auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abzulehnen ist für uns nicht nachvollziehbar.
Der VDFP steht zu den bestehenden Fördersystemen, auch wenn diese für die Zukunft besser gerüstet werden müssen. Eine wesentliche Forderung des VDFP ist, das künftige FFG zu vereinfachen und nur die wesentlichen Grundlagen der Förderung darin zu verankern. Alle Ausführungsdetails sollen dagegen in den vom Verwaltungsrat zu bestimmenden Richtlinien geregelt werden, damit diese schnell und flexibel an die Erfordernisse des sich rasant verändernden Medienmarktes angepasst werden können. Bezüglich der vergleichenden Betrachtung Projekt- und Referenzfilmförderung hat die Evaluierung der FFA Förderung eindeutig ergeben, dass die Projektfilmförderung sowohl wirtschaftlich als auch künstlerisch erfolgreicher ist als die Referenzfilmförderung. Insofern plädieren wir dafür, dass bei der Novellierung des FFG die Projektfilmförderung angehoben wird.