Anhebung der Einstiegsschwelle des DFFF

Grünwald, 17. Dezember 2015

Offener Brief an
An Frau Cornelia Hammelmann
Deutscher Filmförderfonds
cc.: Peter Dinges FFA, Christine Berg FFA, Ulrike Schautz BKM


Sehr geehrte Frau Hammelmann,

anbei erhalten Sie die Stellungname des Verband Deutscher Filmproduzenten zur angedachten Erhöhung der Einstiegsschwelle des DFFF.

Als Begründung für die angedachte Anhebung der Einstiegschwelle des DFFF wurde genannt, dass aufgrund der Kürzung um 10 Mio. der DFFF von kleinen Projekten entlastet werden muss, damit für größere Projekte ausreichend Mittel verfügbar sind. Kleine Projekte könnten dafür zum BKM ausweichen, dessen Mittel um 15 Mio Euro erhöht worden sind – allerdings vorerst nur für ein Jahr.

Der VDFP sieht diesen Ansatz als äußerst problematisch an. Denn hierdurch werden die für die Produzentenschaft und den Filmstandort Deutschland wirtschaftlich so wichtigen kleineren und mittleren Produktionen und Koproduktionen bedroht. Aufgrund der Richtlinienänderung würde es zudem erneut zu Chaos und Verunsicherung bei den in- und ausländischen Produzenten kommen und die unabhängigen Produzenten und den Produktionsstandort Deutschland nachhaltig schädigen.

Die wichtigen kleineren und mittleren Co-Produktionen dürfen deshalb nicht verloren gehen!

(Im Jahr 2014 lag die Anzahl der vom DFFF geförderten Produktionen bei 111, davon 44 mit einem Budget bis 2 Mio. Im Jahr 2013 waren es 52 von insgesamt 115!)

Um weiterhin die wirtschaftliche Kraft und die Verlässlichkeit des Filmstandortes Deutschland zu gewährleisten, darf eine Anhebung der Einstiegsschwelle für abendfüllende Spielfilme nicht über 1,5 Mio. bis maximal 1,75 Mio. der ges. HS Kosten liegen. Bei Koproduktionen darf diese Schwelle nicht über 2 Mio. ges. HS Kosten liegen, so dass der deutsche Kostenanteil von 25% bei 400.000 liegt.

Bei einer Anhebung der Einstiegsschwelle müssen die begrüßenswert auf 15 Mio erhöhten BKG Mittel zudem verbindlich fortgeschrieben und deren Richtlinien entsprechend angepasst werden. Wobei aber die so wichtige Berechenbarkeit des Automatismus verloren ginge. Mit Blick auf den Vertrauensschutz müsste bei einer Richtlinienänderung auch eine ausreichend lange Übergangsregelung eingeräumt werden, um die bereits gestellten Anträge oder die in Erstellung befindlichen Anträge weiterhin nach der derzeitigen Regelung abwickeln zu können.

Unabhängig davon ist der VDFP der Ansicht, dass neben der Erhöhung der Einstiegsschwelle die strikte Einhaltung der Förderhöchstgrenze von 4 Mio. ernsthaft diskutiert werden muss. Durch die bisherige Aufhebung der Kappung sind in vergangenen Jahren oft erhebliche Mittel abgeflossen, die das Gesamtfördervolumen für den Rest der Produzentenschaft stark beschnitten haben. Aus unserer Sicht würde eine konsequente Kappung der Höchstfördersumme die Anhebung der Einstiegschwelle überflüssig machen oder diese zumindest erheblich reduzieren.

Aus diesem Grund fordert der VDFP in den Dialog und den Findungsprozess zur Richtlinienänderung mit einbezogen zu werden. Wir ersuchen Sie, uns hierzu entsprechende Entwürfe zukommen zu lassen.

Mit besten Grüßen

Arno Ortmair
Vorstandsvorsitzender
Verband Deutscher Filmproduzenten

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Stellungnahme des Verband Deutscher Filmproduzenten (VDFP) zum Diskussionsentwurf des BKM für die Novelle des FFG 2017