VDFP begrüßt die neue BKM Richtlinie zum DFFF I und II
18.10.2018
Die Anhebung der Kappungsgrenzen bei den Produzentenhonoraren verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland
Der VDFP begrüßt die Anhebung der Kappungsgrenzen für Produzentenhonorare in den neuen Richtlinien zum DFFF I und II. Für Projekte mit deutschen Herstellungskosten über fünf Mio. Euro erhöht sich ab sofort das Herstellerhonorar pro einer Mio. um 25.000 Euro auf maximal 250.000 Euro.
Deutschland macht damit im europäischen Vergleich im Hinblick auf die budgetären Kennzahlen wie Produzentenhonorare und Handlungskosten an Boden gut, steht aber im Vergleich zu den Nachbarn nach wie vor auf einem der hinteren Ränge.
Wir freuen uns, dass unsere Bemühungen um eine angemessene Honorierung der produzentischen Tätigkeit zu einem ersten Erfolg geführt hat. Die Übernahme dieser Regelung in die Richtlinien zum FFG und anderer Förderungen wäre ein wünschenswerter und konsequenter nächsten Schritt. Wir danken der BKM für dieses wichtige Signal.