EIN GUTER TAG FÜR DIE FILMPRODUZENT*INNEN: 11,3 MIO MEHR FÜR DIE KULTURELLE FILMFÖRDERUNG IM HAUSHALT 2025

Pressemitteilung
18. Juli 2024

Der gestern vorgelegte Haushaltsentwurf des Bundes sieht vor, dass die kulturelle Filmförderung um 11,3 Millionen Euro ab 2025 aufgestockt werden soll.

"Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat es mehrfach angedeutet, dass sie dem Appell der Filmproduzent*innen folgen wolle, das Budget für die kulturelle Filmförderung zu erhöhen. Das ist in Zeiten multipler politischer Krisen und des gesellschaftlichen Umbruchs, in einer Zeit, in der die Filmförderung neu aufgesetzt wird, ein wichtiges Zeichen. Denn so optimistisch unsere Mitglieder die Filmförderreform sehen, sind die Auswirkungen gerade für Kinofilmproduzent*innen, die ihre Erfolge auf Festivals feiern, schwer abzuschätzen", so Ingo Fliess, Vorstand des Produzent*innenverbandes.

"Wir begrüßen den konstruktiven Dialog zu den vorgelegten Richtlinien-, Gesetzesvorhaben und Eckpunkten. An alle Entscheidungsträger*innen in Bund und in den Ländern appellieren wir, alle Elemente der Filmförderreform, FFG, Filmförderungszulagengesetz, Investitionsverpflichtung und die neue Talentfilmförderung angesiedelt beim Kuratorium junger deutscher Film zügig zu verabschieden", ergänzt Alexandra Krampe, Vorstand des Produzent*innenverbandes.

Erfreulich bewertet der Vorstand des Produzent*innenverbandes zudem, dass der Haushalt Mittel für die DFFF und GMPF in gleicher Höhe wie 2024 vorsehe, sollte das Filmförderzulagengesetz nicht zum 1. Januar 2025 verabschiedet werden. Dies sorge auch 2025 für die dringend notwendige Planungssicherheit für Filmproduzent*innen.

Da der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 noch unter dem Vorbehalt der weiteren Haushaltsaufstellung, insbesondere des parlamentarischen Verfahren steht, appellieren wir an die Abgeordneten, diesen Vorschlag bei den Beratungen im Herbst zu unterstützen.

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STELLUNGNAHME ZUR FÖRDERRICHTLINIE DER GEMEINSAMEN TALENTFÖRDERUNG VON BUND UND LÄNDERN BEIM KURATORIUM JUNGER DEUTSCHER FILM

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