EIN WICHTIGER SCHRITT NICHT OHNE BEIGESCHMACK
Pressemitteilung
20. Dez 2024
Das Filmförderungsgesetz wurde gestern als erste Säule der Filmförderreform im Bundestag verabschiedet.
Nach den letzten Tagen großer Ungewissheit im Hinblick auf die Förderreform begrüßt der Produzent*innenverband, als maßgebliche Interessenvertretung der unabhängigen Kino-, Fernseh- und Streamingproduzent*innen in Deutschland, dass mit der heutigen Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem neu strukturierten Fördersystem gelungen ist. Wir danken allen Mitgliedern des Bundestages für diese Entscheidung!
"Wir fordern SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP mit Nachdruck dazu auf, die noch fehlenden Gesetzesentwürfe für das Steueranreizmodell und die Investitionsverpflichtung sowie den finalen Bundes- und somit auch BKM-Haushalt zeitnah im Jahr 2025 vorzulegen, die Stärkung der Filmbranche zu einem Bestandteil eines neuen Koalitionsvertrages zu machen und den Weg zu einem international konkurrenzfähigen Fördersystem zu ebnen.", so Jakob Weydemann, Mitglied des Vorstandes des Produzent*innenverbandes.
"Wir appellieren an die Bundesländer, dem FFG-E im Bundesrat zuzustimmen und gemeinsam mit dem Bund und unter Einbindung der Branche die Investitionsverpflichtung und ein konkurrenzfähiges Filmförderungszulagengesetz auf den Weg zu bringen. Ein großer Hoffnungsschimmer ist die gestrige Ankündigung der Staatsministerin, dass der DFFF zum 1. Februar 2025 auf 30% angehoben werden soll.", so Marcel Lenz, Mitglied des Vorstandes des Produzent*innenverbandes.
„Auch ist es dringend notwendig, dass die Bundesländer Kürzungen der bestehenden Förderetats der Regionalförderungen vermeiden. International konkurrenzfähige Filme benötigen neben künstlerischen Handschriften und guten Ideen eine konkurrenzfähige finanzielle Ausstattung. Diese ist nur im Zusammenspiel aller Finanzierungsbausteine erreichbar. Für die Filme unseres Verbandes, die Deutschland auf großen Festivals und bei den Filmpreisen repräsentieren, funktioniert der neue Automatismus des FFG nur im Zusammenspiel mit einem sicheren und entsprechend ausgestatteten BKM-Haushalt", so Christoph Friedel, Mitglied des Vorstandes des Produzent*innenverbandes.
"Wir weisen darauf hin, dass auch mit der Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes die Planungsunsicherheit in der Branche anhält. Denn dieses Gesetz ist nur ein Element und die ausgestaltenden Richtlinien sind noch nicht veröffentlicht. Die Einreichtermine für die jurybasierte Filmförderung des Bundes im Jahr 2025 stehen wenige Tage vor dem Jahreswechsel noch nicht fest. Die jurybasierte Filmförderung der BKM für den künstlerischen Film und die neue Talentförderung, angesiedelt im Kuratorium junger deutscher Film, sind nicht zuletzt abhängig vom Bundeshaushalt. Das Kuratorium sollte im 1. Quartal 2025 mit den neuen Förderstufen beginnen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung ist zu befürchten, dass sich dies bis weit ins neue Jahr verschiebt. Wir begrüßen, dass hier eine Übergangslösung geplant ist, damit es kein ein verlorenes Jahr für den Talentfilm und die nachkommenden Generationen Filmschaffender wird.", so Alexandra Krampe, , Mitglied des Vorstandes des Produzent*innenverbandes.
"Trotz der Erleichterung über die Verabschiedung des neuen FFG üben wir Kritik an den vor allem parteipolitisch getriebenen Änderungen der FDP in letzter Minute. Wir bedauern, dass im FFG nun die Belange der Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion, Antidiskriminierung und Nachhaltigkeit in der Film- und Kinowirtschaft keine angemessene Berücksichtigung finden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass nicht nur unsere Mitglieder, sondern die gesamte Film-, Fernseh- und Streamingbranche den angedachten Weg hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, Teilhabe und Vielfalt auch ohne gesetzliche Regelungen fortsetzt.", so Alexandra Krampe weiter.